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Die Haftung des Zwangsvollstreckungsgläubigers aus dem Vollstreckungsverhältnis
Aus den Normen des Zwangsvollstreckungsrechts resultiert eine besondere rechtliche Beziehung zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger und -schuldner - das Vollstreckungsrechtsverhältnis. Vom BGH als »gesetzliche Sonderbeziehung privatrechtlicher Art« bezeichnet, stellt diese Beziehung nach Ansicht der Autorin ein Schuldverhältnis i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB dar. Gegenstand des Buchs ist die Untersuchung, ob sich der Gläubiger bei unberechtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach § 280 Abs. 1 i.V.m. ...

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